Würzburger Karosserie- und Schadenstage 2019

Was hat Porsche mit den Stundenverrechnungssätzen zu tun?

11. April 2019

Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage gelten inzwischen als das Branchenereignis des Jahres.

Das Leit(d)-Thema „Stundenver-rechnungssätze – technische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Bedeutung“ sorgte in diesem Jahr für eine komplett ausgebuchte Veranstaltung.

 

 

Die Basis der Stundenverrechnungssätze
Stundenverrechnungssätze sind im Werkstattalltag häufig Diskussionsthema und wenn sie von Versicherern gekürzt oder in die Knie gezwungen werden, dann ist die Luft für die Betriebe merklich dünner geworden. Das ist nur ein Grund, warum Betriebe den sprichwörtlichen Gürtel immer enger schnallen müssen. Unter welchen Voraussetzungen die DEKRA die Stundenverrechnungssätze (SVS) erhebt, erläuterte Joachim Heim, Direktor Network Performance DEKRA Automotive Solutions, in Würzburg ganz genau. Die betriebswirtschaftliche Definition lautet folgendermaßen: Der Begriff Stundenverrechnungssatz beschreibt die Höhe der Kosten (inkl. Gewinnzuschlag), die ein Betrieb pro produktive Stunde in Rechnung stellen muss um langfristig überleben zu können. Daher auch die Begrifflichkeit „betriebsnotwendiger Stundenverrechnungssatz“. Nun lassen sich Größen wie Gesamtkosten, Zielmarge und fakturierbare Stunden aus der letzten BWA sehr gut herauslesen. Die Formel richtig angewandt erhält man seinen eigenen SVS. Bewegt sich dieser im Rahmen des von DEKRA erhobenen mittleren ortsüblichen SVS, so sollte man sich eigentlich auf einem sicheren Weg befinden. Schließlich ist das ja auch der eigene betriebsnotwendige SVS basierend auf der eigenen betriebswirtschaftlichen Auswertung.

Schadensteuerung
In der Schadensteuerung allerdings bewegen sich die SVS in viel tieferen Gefilden, wobei die Schadensteuerung grundsätzlich für eine gewisse Grundauslastung der Betriebe sehr wichtig ist. Doch die Entwicklung – gerade im Glasbereich – deutet auf eine spürbare Zunahme der gesteuerten Schäden hin, was viele Betriebe an ausbleibenden Renditen wahrnehmen werden. Die HUK-Coburg besitzt im Kfz-Versicherungsbereich jetzt schon einen Marktanteil von 20 Prozent. Das heißt, jeder fünfte Schaden wird durch die HUK-Coburg gesteuert und reguliert.

Ausbleibende Renditen und ihre Folgen
Die Anforderungen an die Autoglas-Betriebe sind exorbitant gestiegen. Neben ständig steigenden Ersatzteilpreisen, haben die Unternehmen mit der Komplexität der Fahrzeuge heutiger Generation zu kämpfen. Ohne Investition in die Qualifikation der Mitarbeiter, in moderne Arbeitsplätze und Investition in Marketing und Vertrieb, werden die Schäden künftig nur noch in Betriebe gesteuert, die all diese Standards bieten. Solche Investitionen lassen sich aber nur mit ordentlichen Renditen realisieren. Wenn diese ausbleiben, ist guter Rat teuer, im wahrsten Sinne des Wortes!


Bildquelle: AUTO.net GLASinnovation gmbh

Unwort der Branche „Rechnungskürzung“
Bauchschmerzen bereiten den Betrieben auch die zunehmenden Kürzungen der eingereichten Rechnungen. Alessandro Pilotta, Inhaber der Karosseriebau Pilotta GmbH in Mainz, kann ein Lied davon singen. Im WISO Beitrag vom 18. Februar dieses Jahres berichtete er von einem Kürzung-Fall aus seiner Praxis, der schlussendlich ein richterliches Urteil benötigte, um hier zu seinem Recht zu kommen. Nicht verwunderlich, wenn Pilotta nur zwei Stuhlreihen vor mir gespannt den Worten von Elmar Fuchs, Geschäftsführer BVSK e.V./autorechtaktuell.de, in Würzburg lauscht. Steckt in der Kürzungspraxis Willkür, fragt Fuchs direkt ins Plenum? Anhand zahlreicher Fälle macht Fuchs ganz deutlich klar, dass es längst nicht mehr nur das „Kleinvieh“ ist, das Mist macht, sondern es sich um spürbare Kürzungen und ganze Misthaufen handelt. Auch ist es nicht immer nur derselbe Kürzungsverursacher! Inzwischen stehen verschiedene Akteure auf der Bühne, die alle dasselbe Ziel im Auge haben.

Kann uns Porsche retten?
Unter dem BGH Urteil vom 29.04.2003 mit dem Aktenzeichen VI ZR 398/02 können sich die wenigsten etwas vorstellen. Besser bekannt ist das Urteil unter dem Pseudonym „Die Porsche Entscheidung “. Daher die Frage: Kann uns die Porsche Entscheidung zur fiktiven Abrechnung retten?

Jochen Pamer, Fachanwalt für Verkehrsrecht, bringt in Würzburg etwas Licht ins Dunkel:

Kurz zum Sachverhalt: Nach einem Verkehrsunfall ließ die Klägerin ihren beschädigten Pkw (ein Fahrzeug des Herstellers Porsche) zur Ermittlung der Reparaturkosten in ein „Porsche-Zentrum“ verbringen. Dort wurden die Reparaturkosten unter Zugrundelegung der SVS dieser Fachwerkstatt auf 30.368,30 DM geschätzt. Die Klägerin ließ die Reparatur des Fahrzeugs nicht durchführen, sondern verkaufte es in unrepariertem Zustand und verlangte von der ersatzpflichtigen Beklagten Ersatz fiktiver Reparaturkosten in der genannten Höhe. Die beklagte Versicherung zahlte hierauf jedoch nur 25.425,60 DM mit der Begründung, der Klägerin stehe kein Anspruch auf Ersatz der im „Porsche-Zentrum“ anfallenden Lohnkosten. Vielmehr seien der Schadensberechnung die von der DEKRA ermittelten mittleren ortsüblichen SVS zugrunde zu legen.

Der BGH argumentiert: „Zwar ist der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Jedoch braucht sich die Klägerin nicht auf die bloß abstrakte Möglichkeit einer technisch ordnungsgemäßen Reparatur in irgendeiner kostengünstigeren Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Auch bei Abrechnung fiktiver Reparaturkosten kann nicht ein abstrakter Mittelwert Grundlage für die Berechnung der im konkreten Schadensfall erforderlichen Reparaturkosten sein.“

Die Urentscheidung des BGH ist laut Pamer schadensrechtlich auch auf Kaskoversicherungsabrechnungen übertragbar! Auch im Kaskoversicherungsrecht geht es um erforderliche Reparaturkosten. Insbesondere bei Glasschadenabrechnungen wenden viele Versicherer, unter Kürzung der tatsächlich in der Rechnung enthaltenen SVS, Abzüge wegen in der Region ermittelter SVS an.

Wie man all die Fälle von Rechnungskürzungen auch betrachtet, eine Linie ist nicht erkennbar. Gerade das macht es den Betrieben auch so schwer. Fazit des Schadenstages in Würzburg: Angestrebt werden sollte, von allen Playern der Branche, dass mit Augenmaß auf SVS hingewirkt wird, die den tatsächlichen Aufwand in den Betrieben auch decken und die Entwicklungs- und Investitionsfähigkeit sicherstellen! Nur so können wir der Zukunft sicher entgegentreten!


 

 

 

 

 

Herzlichst Ihre Martina Weller
Redaktion autoglaser.de 11.04.2019

Bildquelle: AUTO.net GLASinnovation gmbh

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net GLASinnovation gmbh

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