Unterweisung Hochvolt
Wiederholungspflichtige jährliche Fachschulung
12. Februar 2025
Für alle allgemeinen, konventionellen Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen ist eine Qualifizierung zur fachkundig unterwiesenen Person Hochvolt (FuP, Stufe 1) vorgeschrieben.
Beschäftigte könnten bei derartigen Arbeiten durch Fehlhandlungen oder im Fehlerfall einer elektrischen Gefährdung ausgesetzt sein.
Gerne machen wir auf die für alle Mitarbeiter der „Fachbetriebe Fahrzeugverglasung“ wiederholungspflichtige jährliche Fachschulung aufmerksam:
„Unterweisung Hochvolt“ (Abschlusszertifikat: Fachkundig unterwiesene Person FuP Stufe 1)
Zielgruppe:
Personen, die allgemeine Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen durchführen sollen ohne ins HV-System einzugreifen.
- bisher nicht unterwiesene Mitarbeiter im „Fachbetrieb Fahrzeugverglasung“
- fachkundig unterwiesene Personen im Unternehmen FuP Stufe 1 - Update-Fachschulung 2025
- Absolventen der Aufbauschulung zur fachkundige Personen Hochvolt FHV – Stufe 2S - Update-Fachschulung 2025
Nutzen
Die Unterweisung vermittelt das notwendige Wissen, um an Hochvoltsystemen, ohne ins HV-System einzugreifen, gefährdungsfrei zu arbeiten.
Rechtliche / normative Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1
- DGUV Information 209-093
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203, 3146, 3145
Inhalte
- Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sowie Erste Hilfe
- Bedienen von Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen (z.B. Prüfstände)
- Allgemeine Tätigkeiten, ohne Erfordernis von Spannungsfreischaltung
- Lage und Kennzeichnung von HV-Komponenten und Leitungen
- Durchführung von mechanischen Tätigkeiten mit Sicherheitshinweisen
- Außerbetriebnahme des HV-Systems als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme
- Unzulässige Arbeiten
- Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen FHV
- Organisationsablauf bei Arbeiten an HV-Komponenten, die unter Leitung und Aufsicht einer FHV stattfinden
Technische Voraussetzungen
- Eine persönliche E-Mail-Adresse (pro Teilnehmenden), welche für den persönlichen Zugang zu unserer Lernplattform benötigt wird
- Eine leistungsfähige Internetleitung (mind. 1 Mbit/s), ein aktuelles Betriebssystem und Browser (wir empfehlen die Verwendung von Microsoft Edge oder Google Chrome)
- Mikrofon und Lautsprecher (Headset) sowie optional eine Webcam
- Wie gesagt, die jährlichen Updates sind sowohl für Unterwiesene und Sachkundige vorgeschrieben, andernfalls laufen Sie ggf. Gefahr, Ihren Haftungsschutz gegenüber der BG zu verlieren.

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular.
Wir freuen uns, die o. g. Fachschulung in Kooperation mit unserem Kooperationspartner DEKRA Neo GmbH nun wiederholt zur verbindlichen Anmeldung und unverändertem Sonderpreis für BVA-Mitglieder anbieten zu können! Die Teilnahme für Nichtmitglieder ist zu den aktuellen Konditionen unseres Kooperationspartners ebenfalls möglich. Weitere Fragen beantworten wir gerne auch telefonisch an 0152 / 02 46 50 83.

Parkstraße 6
65549 Limburg / Lahn
www.bv-autoglaser.de
Autor: Bundesverband Autoglaser e. V.
Quelle:
Bundesverband Autoglaser e. V.
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